Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen für gebundene Ganztagesschulen
Änderungsantrag zu V 228 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Gesundheit, Schulbeirat, Jugendhilfeausschuss am 02.06.2016; TOP 3 und zur Sitzung des Gemeinderats am 14.06.2016; TOP 8
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
In den Beschlusstext der Vorlage 228 aus 2016 wird folgender Passus aufgenommen:
„Beschließt eine Grundschule ein Konzept einer gebundenen Ganztagesschule, das eine Anwesenheitspflicht der Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts von mindestens 10 Stunden (bezogen auf eine Vollzeitstelle) vorsieht, erhält die Schule im Rahmen des Raumprogramms zusätzlich 4 m² pro Lehrkraft plus eine Reserve von 10% für die Einrichtung von individuellen Lehrerarbeitsplätzen. Diese zusätzliche Fläche wird nur für diesen Zweck gewährt. Verzichtet die Schule auf Einrichtung der Arbeitsplätze, wird ihr keine zusätzliche Fläche gewährt.“
Begründung:
Schule verändert sich. Mittlerweile ist die Ganztagesschule, die noch während der Neunziger Jahre heftig umstritten war, allseits anerkannt.
Besondere pädagogische Vorteile gewährt die Ganztagesschule in gebundener Form, da sie eine Rhythmisierung ermöglicht. Mit dieser Form des Unterrichts ändert sich auch die Arbeit der Lehrkräfte. Lehrkräfte müssen heute viel mehr Zeit an der Schule verbringen als in der klassischen Halbtagesschule, absolut als auch anteilig an ihrer Gesamtarbeitszeit. Um an den Ganztagesschulen auch entsprechend arbeiten zu können (Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Korrekturen, etc.), benötigen die Lehrkräfte Arbeitsplätze vor Ort. Bisher ein großes Manko.
Bisher war dies nicht vorgesehen, nicht einmal für gebundene Ganztagesschulen. Dies gilt es zu ändern und Stück für Stück die notwendigen Arbeitsplätze einzurichten.
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Ergebnis:
Der Antrag wurde leider in mehreren Gremien abgelehnt.