Änderungsantrag zur Novellierung Geschäftsordnung Gestaltungsbeirat
Änderungsantrag zu V 150/2016 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 31.05.2016; TOP 11 sowie zur Sitzung des Gemeinderats am 14.06.2016; TOP 9
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Mannheim wird in §1 „Aufgabe des Gestaltungsbeirat“ im Satz 2 wie folgt ergänzt: „Der GBR hat insbesondere die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu prüfen und ihre Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild sowie ihren Beitrag zum Klimaschutz und Energieeinsparung zu beurteilen.“
Begründung:
Am 12. Dezember 2015 wurde in Paris das Weltklimavertrag verabschiedet. Darin verpflichtet sich Deutschland – neben 194 weiteren Staaten – dazu beizutragen, dass der Klimawandel bzw. der globale Temperaturanstieg begrenzt wird. Dies kann nur erreicht werden über einen Ausstieg aus fossilen Energien. Instrumente dafür sind Energieeinsparung, Erhöhung der Energieeffizienz, der Einsatz von Erneuerbaren Energien und Dach- sowie Fassadenbegrünung. Ein ganz wesentlicher Bereich für die Erreichung dieser Ziele ist der Baubereich. Nur wenn dieser Sektor seinen Anteil beiträgt, kann dieses Ziel erreicht werden. Neben klimafreundlichem Bauen durch die Stadt selbst, sollte die Stadt daher auch den privaten Baubereich unterstützen. Der Gestaltungsbeirat als Expertengremium sollte die ihm vorgelegten Bauvorhaben daher auch bezüglich ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz beurteilen und ggf. Verbesserungsvorschläge machen.
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Ergebnis:
Dem Antrag wurde im Gemeinderat am 14. Juni 2016 zugestimmt.