Vorfahrt im Kreisverkehr auch für Radfahrerinnen und Radfahrer

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 03.05.2016

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Verwaltung erstellt eine Liste mit innerstädtischen Kreisverkehren mit beigeordneten Radwegen.

2. Die Verwaltung prüft inwieweit es straßenverkehrsrechtlich und mit welchen Maßnahmen möglich ist, die innerstädtischen Kreisverkehr mit beigeordneten Radwegen fahrradgerechter zu gestalten, resp. die Regelvorfahrt für Fahrzeuge im Kreisverkehr auch für Radfahrerinnen und Radfahrer einzurichten.

Begründung:

Anders als für motorisierte Fahrzeuge sind die Räder im Kreisverkehr untergeordnet. Dies ist erstens für die flüssige Fahrt der Radfahrenden wenig tauglich und führt zweitens oft zu Missverständnissen, da in den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge davon ausgehen, dass auch die Räder im Kreisverkehr Vorfahrt hätten. Diese unklare Reglung sollte möglichst beseitigt werden.

https://www.adac.de/_mmm/pdf/rv_kreisverkehr_flyer_1214_27621.pdf

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/auto-vs-fahrrad-wer-hat-vorfahrt-im-kreisverkehr_212_210248.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/Das-duerfen-Radfahrer-im-Strassenverkehr-article12433051.html

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03. Mai 2016
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