Luftreinhaltung in Mannheim durch erweiterte Erfassung der verkehrsbedingten Luftbelastungen

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 03.05.2016

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung nimmt mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg Verhandlungen auf, um eine Spotmessstation in Mannheim zu errichten. Diese soll die Luftbelastung durch Stickoxide, Feinstaub und Ozon an einer verkehrlich sehr stark belasteten Straße erfassen.

Begründung:

Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa hat das Europäische Parlament Jahresgrenzwerte für Stickoxide eingeführt, die ab 1.1. 2010 EU-weit einzuhalten sind und in der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) am 5.8.2010 in nationales Recht umgesetzt wurden.

Diese Jahresgrenzwerte von 40 µg/m³ NO2 für die menschliche Gesundheit und 30 µg/m³ Noₓ zum Schutz der Vegetation werden in deutschen Ballungsräumen, wie auch in Mann-heim, immer noch deutlich überschritten, Hauptverursacher der Stickoxidbelastung ist der Verkehr. (http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/ und http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/)

Um die überhöhte Belastung endlich in den Griff zu bekommen, diskutieren die Umweltminister von Bund und Ländern die Einführung einer neuen Plakette für den motorisierten Verkehr auf Basis des Stickoxidausstoßes, die es den Kommunen ermöglichen soll, hochbelastete Stadtgebiete besser zu schützen.

Nun wurden in Mannheim zwischen 2003 und 2013 die von der Industrie bezuschussten Luftmessstationen am Luisenring, Reichskanzler-Müller-Straße, Seckenheimer Straße und Karlsruher Straße abgebaut, sodass wir nur noch zwei Messstationen im Stadtgebiet besitzen. Am Friedrichsring wird die verkehrliche Belastung gemessen, in Mannheim Nord die städtische Grundbelastung. Spotmessstellen, die zusätzlich an besonders belasteten Straßen aufgestellt werden, gibt es im Vergleich zu anderen Städten in Mannheim nicht.

Sollte eine neue Plakette eingeführt werden, verfügt Mannheim nur über eine eingeschränkte Datenbasis, nach der neue Schutzzonen ausgewiesen werden können. Deshalb sollte mit einer Spotmessstation weitere Daten erhoben werden, die zur weiteren kommunalen Verkehrsentwicklung beitragen soll und im Falle der Einführung einer neuen Plakette auch deren möglichen Erfolg dokumentieren kann.
**************************************************************
Ergebnis:

Die bisherige Anzahl der Messstationen entspricht der Richtlinie, daher sieht das Verkehrsministerium keinen Bedarf für weitere Stellen, zumal andere Städte noch gar keine Messstellen haben.

Print Friendly, PDF & Email

26. April 2016
Kategorien: Anträge 2016 | Schlagwörter: , |