Etat 2016/17: SHM²: Prüfung des Nettoverschuldungsverbots

Antrag:

Der Gemeinderat beauftragt die Lenkungsgruppe zum SHM² eine Überarbeitung der Hauptsatzung zum Nettoverschuldungsverbot zu prüfen.

Begründung:

Kredite sind eine essentielle Finanzierungsquelle, nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, sondern selbstverständlich auch für die öffentliche Hand. Insbesondere in Zeiten niedrigster Zinsen bedeutet ein Verbot der Kreditaufnahme sogar einen eklatanten Widerspruch zu dem achten strategischen Ziel der Stadt Mannheim: „Das Eigenkapital der Stadt Mannheim ist gemehrt.“ Wenn die Rendite einer Investition oberhalb des Zinssatzes liegt, bringt sie der Stadt eine Mehrung des Eigenkapitals. Dies ist bei Zinsen nahe von 0% bei vielen angedachten Investitionen zu erwarten.

Die Kreditaufnahme kann natürlich nicht unbegrenzt stattfinden, aber ein Komplettverbot schadet der Stadt Mannheim. Der Lenkungsausschuss sollte für die Kreditobergrenze eine fachlich begründete Richtgröße diskutieren, beispielsweise eine Orientierung der Kreditaufnahme an der Höhe des Wirt-schafts- bzw. Einnahmewachstumes einer Stadt. Zusätzlich braucht es eine Regelung für Sonderfälle, wenn die Stadt außerplanmäßig kurzfristig Liquidität in größerem Ausmaß benötigt (z.B. nicht erwartete Steuererstattungen an Großunternehmen). Die Hauptsatzung muss daher bezüglich des Nettoneuverschuldungsverbotes dringend überarbeitet werden, damit sich die Stadt Mannheim ihren finanziellen Handlungsspielraum erhält, ohne zukünftigen Generationen übermäßige Schulden zu hinterlassen.

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16. Dezember 2015
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