Etat 2016/17: Sachkostenzuschuss für die AG parteiliche Mädchenarbeit
Antrag:
Der AG parteiliche Mädchenarbeit nach §78 KJHG wird ab 2016 jährlich ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.000€ gewährt.
Begründung:
Die AG parteiliche Mädchenarbeit nach §78 KJHG wird von Seiten der Stadt finanziell nicht unterstützt. Nach der Erarbeitung der Leitlinien für die Mädchenarbeit im Jahr 2000 und nachdem im Jahr 2010 die Fachstelle Mädchenarbeit gestrichen wurde, waren kaum noch Entwicklungen in diesem Bereich erkennen. Die AG Mädchenarbeit plant nun zukünftig neben anderen Aktivitäten eine Veranstaltung pro Jahr durchzuführen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dafür die notwendigen Mittel z.B. für die Raummiete und die Erstellung von Flyern o.ä. zur Verfügung stehen.