Etat 2016/17: Mehr Transparenz im Gemeinderat – Ermittlung der Kosten elektronischer Abstimmungsgeräte
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für Beschaffung und Nutzung mobiler elektronische Abstimmungsgeräte, über welche die Mitglieder des Gemeinderats bei Abstimmungen ihre Stimmen abgeben können, zu ermitteln. Ziel soll dabei sein, das Abstimmungsverhalten eindeutig und – soweit gesetzlich zulässig – personalisiert zu dokumentieren.
Begründung:
Laut der GemO 37(6) stimmt der Gemeinderat in der Regel offen ab. Doch leider kann und wird während der Sitzung das Abstimmungsverhalten der einzelnen Stadträt*innen nicht dokumentiert.
Zur Transparenz in der Politik gehört aber nicht nur die Veröffentlichung und Dokumentation von Vorlagen, sondern auch das daraus resultierende Abstimmungsergebnis inklusive dem Abstimmungsverhalten der einzelnen Gemeinderatsmitglieder. Durch eine elektronische Abstimmung könnten somit die Bürger*innen Aufschluss darüber erhalten, wie ihre gewählte Vertreter*innen im Gemeinderat entschieden haben.
Mit dieser Kostenermittlung wird keine Entscheidung über die Einführung bzw. Anschaffung getroffen. Sie soll ausschließlich der Versachlichung der Diskussion im Bereich der Kosten dienen.
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Ergebnis:
In der Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, 19. Mai 2020 wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass es im Zuge der Renovierungsarbeiten der Tonanlage des Ratssaals zur Installation von elektronischen Abstimmungsgeräten kommen soll. Die vollständige Auflistung der baulichen Veränderungen wird hier aufgeführt.