Etat 2016/17: Gewässerökologischer Neckarausbau – Flachwasserzonen für die Natur und Naherholung für Mannheimer Bürger

Antrag:

Die Verwaltung stellt für eine „Gewässerökologische Maßnahme – Flachwasserzonen in Bereich Feudenheim / Neuostheim“ je 10.000 Euro in den Jahren 2016 und 2017 für die nötigen Vorplanungen und Genehmigungsplanungen und je 50.000 Euro in den Jahren 2018 und 2019 für deren Umsetzung ein.

Begründung:

Die im Jahr 2000 vom Europäischen Parlament verabschiedete Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich den guten Zustand der europäischen Gewässer zum Ziel gesetzt.

Um die Kommunen bei der Umsetzung der WRRL besser zu unterstützen, hat die Landesregierung die ‚Förderrichtlinie Wasserwirtschaft‘ novelliert, ab November 2015 werden die gewässerökologische Maßnahmen mit 85% gefördert.

Die Stadt Mannheim verdankt ihren Wohlstand zum großen Teil dem hervorragenden Verkehrsnetz von Straße, Schiene und Wasser. Der Ausbau des Neckars zur Bundeswasserstraße hat in der Vergangenheit massive Eingriffe in die Gewässerökologie nach sich gezogen. Die Renaturierung von Uferabschnitten am Altneckar leistet einen wichtigen, weiteren Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen der aquatischen Flora und Fauna. Durch die hohe Förderquote ist die Umsetzung kostengünstig zu realisieren.

Die Flachwasserzonen am innerstädtischen Neckarufer werden von den Anwohner*innen schon heute vielfältig genutzt. Der bessere Zugang zum Altneckar wird auch in diesem Bereich die Attraktivität als Naherholungsgebiet stärken.

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16. Dezember 2015
Kategorien: Allgemein, Anträge 2015 | Schlagwörter: , |