Etat 2016/17: Bereitstellung von Komplementärmitteln für den barrierefreien Ausbau von ÖPNV-Haltestellen

Antrag:

Beginnend mit dem Jahr 2016 werden jährlich 200.000 Euro bereitgestellt, um den Eigenanteil beim barrierefreien Ausbau von ÖPNV-Haltestellen finanzieren zu können.

Begründung:

Die Landesregierung stellt in den kommenden Jahren den Kommunen die sogenannten Entflechtungsmittel (GVFG-Mittel) vor allem für den barrierefreien Ausbau von ÖPNV-Haltestellen zur Verfügung.

Im Geltungsbereich des Haushaltsplans der Stadt Mannheim gibt es noch Haltestellen die nicht mobilitätsgerecht ausgebaut sind. Es ist dringend notwendig diesen Missstand zu beseitigen. Die Landesregierung würde wenn die Verhandlungen zur Umsetzung der sogenannten Entflechtungsmittel (GVFG-Mittel) abgeschlossen sind, auch Finanzmittel für den Ausbau barrierefreie Haltestellen vorgesehen.

Damit Mannheim von diesem Programm profitieren kann, muss ein Eigenanteil erbracht werden, hier-für sind Mittel in den Haushalt einzustellen.

Da Mannheim hat sich mit der Unterschrift unter die Erklärung von Barcelona sowie dem Aktionsplan „Mannheim – auf dem Weg zur behindertenfreundlichen Stadt“ selbst das Ziel gesetzt hat, barrierefrei zu werden, halten wir dies für dringend geboten.

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16. Dezember 2015
Kategorien: Anträge 2015 | Schlagwörter: , |