Zuständigkeit für Lapidarium

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 27.10.2015

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Wo werden derzeit erhaltenswerte Bauteile / Skulpturen / Steinornamente, die im Rahmen von Sanierungsarbeiten etc. abgebaut wurden, gelagert?

2. Wer ist innerhalb der Stadtverwaltung dafür zuständig?

Begründung:

Bereits seit Jahren ist die Zuständigkeit unklar, obwohl das Thema in der öffentlichen Debatte immer wieder diskutiert wird.

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07. Oktober 2015
Kategorien: Anfragen 2015 | Schlagwörter: |