Flüchtlingsfonds und Flüchtlingsbeauftragter
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 06.10.2015
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Mannheim richtet einen Flüchtlingsfonds mit einem Volumen von 300.000 Euro pro Jahr ein, anteilig für 2015 100.000 Euro. Dieser Fonds wird analog dem Südosteuropafonds bewirtschaftet und dient zur unbürokratischen finanziellen Unterstützung wichtiger Initiativen und Projekte im Rahmen der Flüchtlingsarbeit.
Zudem richtet die Stadt einen Flüchtlingsbeauftragten ein, um das vielfältige ehrenamtliche Engagement im Bereich der Flüchtlingsarbeit zu koordinieren. Für die Finanzierung des/der Flüchtlingsbeauftragten bewirbt sich die Stadt um die ausgeschriebenen Landesmittel.
Die ergänzenden Mittel sowie die Mittel des Flüchtlingsfonds werden im Jahr 2015 vorrangig aus nicht benötigten Mitteln aus dem Haushalt des Dezernats II, nachrangig aus dem Ge-samthaushalt finanziert. Für 2016/17 wird diese Mittel im Doppelhaushalt fortgeschrieben.
Begründung:
In Mannheim gibt es ganz viele Menschen, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Vielfältige Initiativen sind entstanden. Die großen Herausforderungen, die die große Zahl an Flüchtlingen mit sich bringen und die vielfältigen Initiativen in der Flüchtlingsarbeit bedürfen dringend einer Koordination. Die vorhandenen Strukturen sind von dieser Ausnahmesituation überfordert und können diese Arbeit nicht leisten. Daher bedarf es einer/eines Flüchtlingsbeauftragen. Ebenso bedarf es einen Flüchtlingsfonds. Es gibt vielfältige Initiativen, die wertvolle Arbeit leisten, deren Arbeit teilweise durch das Fehlen relativ geringer Geldbeträge gefährdet ist. Dieser Problematik kann mit einem unbürokratischen Flüchtlingsfonds entgegengewirkt werden.