Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 28.07.2015
Anfrage:
Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Welche Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG gibt es in Mannheim?
2. Hat sich die Anzahl der Arbeitsgemeinschaften in den letzten 5 Jahren verändert? Wurden Arbeitsgemeinschaften aufgelöst oder neu gegründet?
3. Wie wird die Arbeit dieser Arbeitsgemeinschaften durch die Stadtverwaltung unterstützt? Und wie sind die einzelnen AGs finanziell ausgestattet?
4. Ist vorgesehen, dass die Arbeitsgemeinschaften künftig regelmäßig dem Jugendhilfeausschuss Bericht erstatten?
Begründung:
Im § 78 KJHG ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften der Träger von Jugendhilfeeinrichtungen vorgesehen. Diese Arbeitsgemeinschaften leisten seit vielen Jahren zuverlässig ihre konzeptionelle und organisatorische Arbeit. Allerdings ist diese Arbeit auch für die Fachpolitiker*innen nicht immer sichtbar. Daher wünschen wir eine Auflistung der Arbeitsgemeinschaften.