Öffnung der Schulhöfe in der schulfreien Zeit

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 23.06.2015

Anfrage:

Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Trifft es zu, dass die Schulhöfe der Käfertalschule und der Albrecht-Dürer-Schule nachmittags und am Wochenende nicht mehr öffentlich zugänglich sind?
2. Falls ja, welche Schulen sind noch von dieser Neuregelung betroffen?
3. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf das Spielraumkonzept?

Begründung:

Kinder und Jugendliche brauchen ausreichend Plätze im öffentlichen Raum, an denen sie ohne Konsumzwang ihre Freizeit verbringen können. Dazu gehören ausdrücklich auch die Schulhöfe. Deshalb hat der Gemeinderat in der Beschlussvorlage 125/2003 ausdrücklich Mindestöffnungszeiten für alle Schulhöfe im Stadtgebiet beschlossen. Nun erreicht uns die Nachricht, dass derzeit die Schulhöfe der Albrecht-Dürer-Schule und der Käfertalschule nicht mehr öffentlich genutzt werden dürfen.
Sollten sich durch den Ausbau der Ganztagsangebote für Schulkinder Änderungen der Nutzungsmöglichkeiten für Schulhöfe ergeben, muss dies zusammen mit dem gesamten Spielraumkonzept diskutiert werden, um sicherzustellen, dass weiterhin ausreichend wohnortnahe Spiel- und Freizeitflächen für alle Altersgruppen zur Verfügung stehen.

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23. Juni 2015
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