Erprobungspraktika für „Unterstützende Beschäftigung“

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 19.05.2015

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim und die Eigenbetriebe der Stadt stellen für Teilnehmer*innen der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ Erprobungspraktika zur Verfügung.

Begründung:

Teilhabe am Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen unabdingbar, um das Ziel einer inklusiven Gesellschaft zu erreichen. Diese Zielsetzung wird auch in der „Erklärung von Barcelona“ die Mannheim im Jahr 2010 unterzeichnet hat formuliert. Außerdem ist dieses Ziel im Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung in Mannheim „Modul 1“ formuliert.

Für Menschen mit Behinderungen bietet die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ die Möglichkeit berufliche Qualifizierung zu erlangen und daran anschließend ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsangebot wahrzunehmen.

Bisher bieten Stadt und Eigenbetriebe keine Erprobungspraktika an. Ein Angebot dieser Plätze stellt einen weiteren Beitrag der Stadt Mannheim und der Eigenbetriebe auf dem Weg zu einer behindertenfreundlichen Stadt dar.

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12. Mai 2015
Kategorien: Anträge 2015 | Schlagwörter: , , |