Waffenbesitz minimieren und Privilegien von Waffenbesitzern abbauen

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2015

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Gibt es neben natürlichen Personen auch für juristische Personen das Recht der Waffenaufbewahrung, also z.B. für Vereine? Wer trägt für diesen Fall konkret die Verantwortung – der Vereinsvorstand? Unterscheiden sich der Kontrollzyklus und die Kontrollmodalitäten hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen bei Vereinen?
2. Gibt es eine Kennzahl für die Minimierung der Waffenanzahl im städtischen Zielsystem?
3. Wie viele Waffen wurden in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils neu angemeldet? Wie funktioniert der Anmeldeprozess? Wird für die Anmeldung einer Waffe eine Gebühr erhoben? Wenn ja, in welcher Höhe? Welcher monetäre Aufwand entsteht der Stadt durch die Anmeldung einer Waffe?
4. Die Stadt hat sowohl reguläre Angestellte für Waffenkontrolle als auch Mini-Jobber. Wie sind die regulären Angestellten im TVöD eingestuft? Welches Arbeitgeberbrutto wird für eine volle Stelle eingeplant? Werden die Mini-Jobber anteilig nach TVöD-System bezahlt? Wenn nein, wie dann?
5. Wie viele VK-Kräfte bräuchte es, um alle Waffenbesitzer einmal in drei Jahren zu überprüfen? Wie viele VK-Kräfte gibt es? Auf wie viele Personen verteilen sich diese VK-Stellen? Wie viele davon sind Mini-Jobber?
6. Wie viele VK-Kräfte bräuchte es, um alle Waffenbesitzer einmal alle zwei Jahre zu überprüfen? Wie viele Kräfte bräuchte es um alle Waffenbesitzer jährlich zu überprüfen?
7. Unterscheiden sich die Verstoßquoten bei angemeldeten und unangemeldeten Kontrollen?
8. Inwiefern soll in Zukunft verstärkt unangemeldet kontrolliert werden? Welcher prozentuale Anteil unangemeldeter Kontrollen wird angestrebt?
9. Wie hoch ist aktuell die Gebühr für eine Waffenkontrolle (normaler Fall ohne Beanstandung)? Welchen Kostendeckungsgrad hat die Gebühr (für den Fall, dass der Überprüfte die Gebühr zu 50% zahlt bei Reduktion wegen guten Verhaltens)?
10. Sofern die Gebühr bisher nicht kostendeckend ist: Wie hoch müsste die Gebühr sein, damit sie kostendeckend ist?
11. Wie viel Prozent der kontrollierten Waffenempfänger durften die 50% Reduzierung nutzen? Alle außer den genannten 14 Personen mit schwerwiegenden Verstößen?
12. Ist ein Abbau der 50%-Reduzierung angedacht? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Welche jährlichen Zusatzeinnahmen würde ein Abbau der Reduzierung auf 25% Nachlass erbringen?
13. Gibt es andere Verwaltungsgebühren bei der Stadt Mannheim, die 50% oder in ähnlicher Dimension reduziert werden, wenn sich jemand ordnungsgemäß verhält (also z.B. Reduktion der Gebühr für den Ausweis, wenn man ihn immer ordentlich im Portemonnaie aufbewahrt)?

Begründung:

Die Anzahl der sich in Umlauf befindlichen Waffen in Mannheim ist weiterhin höchst unbefriedigend. Daher bedürfen die Regelungen zum Waffenbesitz einer generellen Verbesserung. Die Möglichkeit zu unangemeldeten Kontrollen in Privathaushalten ändert nichts daran, dass der Zugang zu Waffen zu einfach bleibt und der Besitz von halbautomatischen Waffen und gefährlicher Munition bisher nicht ausreichend beschränkt wurde. Die bestehenden Vorschriften zur Sicherung von Waffen und Munition reichen nicht aus und sie müssen vor allem noch stärker kontrolliert werden. Einsatzfähige Waffen müssen raus aus den Privatwohnungen. Vor allem müssen aber Waffenbesitzer für die durch sie verursachten Kosten selber aufkommen. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit einigen wenigen Waffenbesitzern ihren Waffenbesitz subventioniert in Form von nicht kostendeckenden Gebühren oder durch Dauerrabattaktionen auf Verwaltungsgebühren.

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09. April 2015
Kategorien: Anfragen 2015 | Schlagwörter: , , |