Innerstädtischen Baumbestand sichern
Anfrage:
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
• Ist es zutreffend, dass die Bäume auf dem Gehweg von T4 gegenüber T3 als Ausgleich für die Eingriffe, die beim Bau der Tiefgarage von U2 anfielen, gepflanzt wurden?
• Ist es zutreffend, dass damals kein anderer Standort in den Quadraten für die Anpflanzung dieser Bäume gefunden wurde?
• Sind die in den Plänen des Städtebaulichen Wettbewerbs T4/T5 und des Investorenwettbewerbs T5 eingezeichneten Neupflanzungen kleinkroniger Bäume rund um die Quadrate T4 und T5 an den eingezeichneten Stellen möglich, oder gibt es dort Konflikte mit unterirdischer Infrastruktur?
Bis zur Sicherung von Ersatzstandorten wird die Verwaltung gebeten, keine Bäume zu fällen.
Begründung:
Die geplante Bebauung auf den Quadraten T4 und T5 richtet sich nach der Bauflucht der benachbarten Gebäude von U5 und U4 beziehungsweise T6, was zum Verlust sämtlicher Straßenbäume führt. Es ist bekannt, dass Bäume Feinstaub binden, temperaturausgleichend wirken und eine angenehme Aufenthaltsqualität bieten. In der dicht bebauten Mannheimer Innenstadt liegt es deshalb im allgemeinen Interesse, den vorhandenen Baumbestand zu erhaltenden. Bis ein neugepflanzter Baum die gleiche Wohlfahrtswirkung, wie ein großkroniger, alter Baum entwickelt vergehen Jahrzehnte. Deshalb sollte dem Erhalt des Baumbestandes in der Innenstadt gemäß der Baumschutzverordnung oberste Priorität zukommen, vor allem, wenn dieser erst vor einigen Jahren als Ersatzmaßnahme gepflanzt wurde.