Nachhaltigkeit des Straßenbelags für die Plankensanierung

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2015

Anfrage:

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:

1. Entsprechen die für die Plankensanierung vorgesehenen Bodenbelagsvarianten den durch den Gemeinderat beschlossenen Nachhaltigkeitskriterien für ein faires Beschaffungswesen?

2. Liegen bei den in Frage kommenden Varianten entsprechende Zertifikate vor, dass bei Abbau und Bearbeitung der Pflastersteine die ILO-Kernarbeitsnormen erfüllt werden?

3. Welche schmutzabweisenden Beschichtungen finden bei den in Frage kommenden Pflastersteinvarianten Verwendung? Befinden sich insbesondere Teflonbeschichtungen darunter?

4. Bestehen durch eine mögliche Teflonbeschichtung im Gebrauch und in der Benutzung bei notwendigen Ausbesserungen und Erneuerungen ökologische oder son-dermüllrechtliche Risiken? Welche Erfahrungen und Empfehlungen liegen vor, insbesondere in Bezug auf a) die Entsorgung, b) den Gewässerschutz, c) die Recyclingfähigkeit und d) die thermische Behandlung / Müllverbrennung?

Begründung:

Infolge entsprechend negativer Erfahrungen bei der Erneuerung des Bodenbelages in der Breiten Straße mit aus indischer Kinderarbeit stammenden Steinen hatte der Gemeinderat Nachhaltigkeitskriterien für ein faires städtisches Beschaffungswesen beschlossen und über den Ausschluss von Kinderarbeit hinaus eine Bevorzugung von Produkten mit Zertifikaten zum Nachweis der Einhaltung der sogenannten ILO-Kernarbeitsnormen vorgesehen, welche gerade im Bereich der Pflastersteine zur Verfügung stehen.

Schmutzabweisende Beschichtungen von Straßenbodenbelägen, insbesondere Teflon, sind ökologisch nicht unbedenklich. Von ihnen gehen nicht unerhebliche Risiken der Einbringung von Gefahrenstoffen in das Abwasser und damit den örtlichen Wasserkreislauf aus, weswegen gemäß neuerer EU-Bestimmungen Steine mit entsprechenden Beschichtungen einer Behandlung als Sondermüll bedürfen.

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11. Februar 2015
Kategorien: Anfragen 2015 | Schlagwörter: , |