Erweiterung Zentrenkonzept gegen Wettbüros und Spielhallen in zentraler Lage
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2015
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung prüft, inwieweit das Zentrenkonzept die Problematik der Verhinderung von Wettbüros und Spielhallen, die in zentraler Lage in den Stadtteilen errichtet werden, bereits berücksichtigt und erweitert gegebenenfalls das Zentrenkonzept um diese Fragestellung.
Begründung:
In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Wettbüros in zentraler Lage eröffnet, sowohl in der Innenstadt als auch in den Stadtteilzentren. Wettbüros sind als Vergnügungsstätten zu betrachten. Auf Grund ihrer Ausstattung und Art können sie, vergleichbar mit Spielhallen die Glücksspielsucht fördern. Sie begünstigen Suchtverhalten, in dem sie ein niedrigschwelliges Angebot schaffen, dessen Gefahren im Unterscheid zu den Spielhallen nicht so schnell ersichtlich sind, da sie in Ihrer Aufmachung eher nüchtern sind. In zentraler Lage sind Wettbüros daher in den Stadtteilzentren und in der Innenstadt zum Schutze von Kinder und Jugendlichen zu vermeiden. Außerdem steht zu befürchten, dass mit der Eröffnung von Wettbüros, die ihrem Wesen nach den Spielhallen zuzurechnen sind, ein Wertverfall der Stadtteilzentren einhergeht von dem längerfristig auch der Einzelhandel betroffen sein könnte. Im Sinne einer attraktiven Gestaltung des Stadtzentrums und der Stadtteilzentren sind Wettbüros gesondert zu betrachten und nicht gastronomischen Betrieben oder dem Einzelhandel gleichzusetzen. Lediglich eine Sonderbehandlung über baurechtliche Maßnahmen reicht hier nicht aus.