Weitere Bebauung des „Taylor Areals“ erst nach Erstellung eines rechtskräftigen Bebauungsplans

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 10.02.2015

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung legt mit dem Bebauungsplan Nr. 75.23 „Taylor Areal“ ein Konzept vor, wie die Verkehrsführung zur Erschließung der Taylor Barracks vorgesehen ist. Darin ist enthalten die Wegeführung des LKW- und des Individualverkehrs, die ÖPNV-Anbindung, sowie Fuß- und Radverbindungen.

Ebenso legt die Verwaltung die Ergebnisse der anstehenden Gutachten wie Umweltbericht, Schall- und Erschütterungsgutachten sowie Altlasten- und Bodengutachten vor.

Erst wenn diese Gutachten erstellt und in die Planung mit aufgenommen sind und der Bebauungsplan Nr. 75.23 „Taylor Areal“ rechtskräftig ist, können weitere Bauvorhaben genehmigt werden.

Begründung:

Laut Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 75.23 vom 17.9.2013 sollen im weiteren Verfahren folgende Gutachten erstellt werden:

• Umweltbericht, Eingriff-Ausgleichbilanzierung, Artenschutz
• Schall- und Erschütterungsgutachten
• Verkehrsgutachten
• Altlasten- und Bodengutachten

Die ersten Baumaßnahmen auf Taylor wurden ohne Vorlage dieser Gutachten ausgeführt.

Mit der Inbetriebnahme der Logistikhallen wird ein starkes LKW Aufkommen einhergehen, das bei der gegenwärtigen Straßenführung eine hohe Lärm- und Schadstoffbelastung für die Bewohner*innen der Vogelstang bedeutet.

Zur Vermeidung von Spekulationen, welche Straßen be- und entlastet werden, wollen wir, dass über den B-Plan die angedachten Verkehrsführungen offengelegt werden. Dadurch wird deutlich welche Diskussion wir in der Öffentlichkeit führen müssen. Aber auch welche ordnungspolizeilichen Maßnahmen veranlasst werden müssen.

Darüber hinaus wirken sich die beiden großen Logistk-Hallen bioklimatisch negativ auf den Stadtteil Vogelstang aus, der eine Anbindung an die klimaökologischen Ausgleichsflächen des Käfertaler Waldes im Norden und des Freiraumgefüges um Straßenheim im Osten benötigt.
Mit dem Bau des Logistikzentrums ist die Luftzufuhr über die offenen Abstandsflächen des benachbarten Gewerbegebietes im Osten behindert.

Die Stadtklimaanalyse 2010 fordert für die Neustrukturierung des Kasernengeländes:

• Bei der Überplanung der Taylor-Barracks sollten die ortsspezifischen Strömungsverhältnisse bei der Ausarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans Berücksichtigung finden.
• Sind in diesen Wirkungsräumen bauliche Veränderungen vorgesehen, müssen die klimatischen Auswirkungen auf den Stadtteil Vogelstang Beachtung finden.

Um weitere negative Auswirkungen für die Vogelstang zu vermeiden, muss über den Bebauungsplan eine weitere Verschlechterung ausgeschlossen werden.

Ebenso sind vor einer weiteren Bebauung die Altlasten gutachterlich zu erfassen und zu kennzeichnen (§3, Abs.1 Bundesbodenschutzgesetz).
Da das Taylor Gelände im Trinkwasserschutzgebiet liegt, muss die Sanierung der Altlasten-flächen oberste Priorität besitzen.
Darüber hinaus gilt es über den Bebauungsplan sicher zu stellen, dass die weiteren Baumaßnahmen den Belangen der Grundwasserneubildung nicht entgegenstehen (§7,4 Wasserschutzgebietsverordnung „Mannheim-Käfertal“ vom 19.5.2009).

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27. Januar 2015
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