Modifizierung des Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte Laguë-Schepers
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 14.10.2014; TOP 21.22
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung für eine Modifizierung des Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte Laguë-Schepers einzusetzen. Dabei wird zu Beginn durch 1,4 statt durch 1 geteilt. Die übrigen Teiler bleiben unverändert.
Begründung:
Das bei der letzten Kommunalwahl eingeführte Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte Laguë-Schepers führt vor allem in Großstädten dazu, dass kleine Listen bereits mit einer vergleichsweise geringen Stimmenzahl einen Sitz erringen können. Dadurch ist eine zunehmende Zersplitterung der Gemeinderäte zu erwarten, die die Arbeit erheblich erschweren kann. Zudem gilt der Grundsatz der Gleichheit der Wahl, d.h. für das Erringen eines Mandats muss immer ungefähr die gleiche Stimmenzahl notwendig sein. Somit darf die Art der Sitzzuteilung das Wahlergebnis nicht verzerren. Diese Ziele werden am besten durch eine Anhebung des ersten Teilers auf 1,4 erreicht. Dieses Verfahren wird in Skandinavien bereits erfolgreich angewendet.
Eine Rückkehr zum früher praktizierten Verfahren nach d‘Hondt kommt nicht in Frage, da dieses zu einer deutlich stärkeren Gewichtung der Stimmen für große Parteien führt und deshalb vom Verfassungsgericht beanstandet wurde.