Platzangebot in Bussen und Straßenbahnen
Anfrage:
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Wie stellt die Verwaltung als Bestellerin der ÖPNV-Leistungen sicher, dass alle Nutzergruppen ausreichend berücksichtigt werden, d.h. dass in Bussen und Bahnen der RNV ausreichend Platz z.B. für Rollstühle und Kinderwagen vorhanden ist?
2. Wie wird bei der Neusaufstellung des Nahverkehrsplans die steigende Zahl von Rollatoren, Rollstühlen, Kinderwagen oder Fahrrädern berücksichtigt? Wie wird auf die unterschiedlichen Größen dieser Gefährte eingegangen, z.B. Kinderwagen mit Buggyboard, Kinderbusse, Zwillingskinderwagen oder Elektrorollstühle?
3. Kann wieder ein zentraler Anmeldeservice für Kita- und Schulausflüge eingeführt werden, um eine extreme Überfüllung v.a. von Bussen zu vermeiden? Falls nein, warum nicht?
Begründung:
Derzeit wird eine heftige Debatte um die Nutzung von Kinderbussen in Bussen und Bahnen geführt. Diese Kinderwagen mit Übergröße ermöglichen es Erzieher_innen, viele Kleinkinder zu transportieren. Die RNV möchte diese Gefährte in ihren Fahrzeugen verbieten. Insgesamt offenbart die Diskussion um die Thematik Konflikte zwischen verschiedenen Nutzergruppen um den oft zu knappen Platz in Bussen und Bahnen. Es ist nicht zielführend die verschiedenen Gruppen, wie Radfahrer_innen, mobilitätseingeschränkte Menschen, kinderwagenschiebende Menschen und Kindergruppen gegeneinander auszuspielen. Dies macht den Nahverkehr für die Nutzer_innen unattraktiv. Die Stadt als Bestellerin der Nahverkehrsleistung ist dringend gehalten, bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans auch auf rollendes Material zu achten, das auch der steigenden Zahl an Rollstühlen, Rollatoren, Fahrrädern und Kinderwagen ausreichenden Platz bietet.