Fraktionsgrößen beibehalten – Reform Gemeinderatsarbeit evaluieren
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 10.07.14, TOP 2
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
a) Die definierte Größe von kleinen, mittleren und großen Fraktionen wird nicht geändert. Entsprechend gilt weiterhin folgende Zuordnung:
kleine Fraktion: 4-7 Mitgliedern
mittlere Fraktion: 8-12 Mitgliedern
große Fraktion: ab 13 Mitglieder
Die Einteilungen unter Punkt 2 Personalausstattung, Punkt 3 „Fortbildung / externe Expertisen“ sowie Punkt 4 „Anpassung der Aufwandsentschädigung“ werden entsprechend angepasst.
b) Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Reform der Gemeinderatsarbeit sowie die geänderten Anforderungen an die und aus der Arbeit des neu gewählten Gemeinderats werden von Verwaltung und Gemeinderat gemeinsam evaluiert.
Begründung
Der jetzige Zeitpunkt ist nicht geeignet für eine Neudefinition der Fraktionsgrößen. Direkt nach einer Wahl kann und darf keine Änderung der Finanzierung der Gemeinderatsarbeit erfolgen. Damit wird der Politikverdrossenheit Vorschub geleistet.
Grundsätzlich gilt es jedoch, die Umsetzung der Ergebnisse der Reform der Gemeinderatsarbeit zu evaluieren und zu prüfen, welche Regeln sich bewährt haben und welche ggf. geändert werden müssen. In Ruhe müssen die Änderungen im Parteien- und Wahlsystem ausgewertet werden und dann ggf. Regelungen angepasst werden. Hier sind Verwaltung und Gemeinderat wie schon vor fünf Jahren in der Pflicht, in einem geordneten, gemeinsamen Prozess zu klären, welche geänderten Anforderungen sich aus der neuen Zusammensetzung des Gemeinderats mit neun erfolgreichen Listen ergeben.