Datenschutz bei der Veröffentlichung persönlicher Daten
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 10.07.2014
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Mannheim verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu veröffentlichen, wenn diese nicht vorher in Kenntnis gesetzt wurden und schriftlich eingewilligt haben. Beispielsweise erfolgt eine Gratulation ohne Adressangabe.
Davon ausgenommen sind Veröffentlichungen, zu denen die Stadt Mannheim aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist.
Begründung
Die Stadt Mannheim gratuliert älteren Damen und Herren via Zeitung zu deren Geburtstag; nebst dem Alter und dem Namen wird auch die komplette Adresse veröffentlicht. Trickbetrügern wird somit Tür und Tor zum Eintritt in die Wohnung geschaffen.