Datenschutz bei der Veröffentlichung persönlicher Daten

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 10.07.2014

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu veröffentlichen, wenn diese nicht vorher in Kenntnis gesetzt wurden und schriftlich eingewilligt haben. Beispielsweise erfolgt eine Gratulation ohne Adressangabe.

Davon ausgenommen sind Veröffentlichungen, zu denen die Stadt Mannheim aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist.

Begründung

Die Stadt Mannheim gratuliert älteren Damen und Herren via Zeitung zu deren Geburtstag; nebst dem Alter und dem Namen wird auch die komplette Adresse veröffentlicht. Trickbetrügern wird somit Tür und Tor zum Eintritt in die Wohnung geschaffen.

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24. Juni 2014
Kategorien: Anträge 2014 | Schlagwörter: , |