Vertrag zwischen der Stadt Mannheim und der Stiftung Kunsthalle
Anfrage zur Sitzung des HA am 07.05.14 TOP 24.1 und des GR am 13.05.14
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. S.4 §1.1: Was bedeutet es, dass die Mittel „nach derzeitigem Stand des Stiftungsvermögens noch nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Stiftung sind“? Bedeutet das, dass die Mittel erst dann „verfügbar“ werden, wenn die Stadt Mannheim Geld an die Stiftung zuschießt?
2. S. 6 § 3.4: Gibt es Beispiele, was für Aufwendungen das sein könnten?
3. S. 7 § 4.2: Erschließungsmaßnahmen, sind das z.B. auch Zu- und Ableitungen, die ja zwangsläufig über das Grundstück hinausgehen?
4. S. 7 § 5 In welcher Höhe liegen diese Gebühren ungefähr?
5. S. 8 § 6.2: Müssten diese Dinge nicht wie in Absatz 3 angedeutet erst später geregelt werden, wenn bspw. klar ist, welche Schwierigkeiten die Stadt damit möglicherweise übernimmt? So wird pauschal und vorab bereits alles übernommen.
Die Seitenangaben beziehen sich auf den Vertrag wie in der Vorlage V206/14 enthalten.
Begründung
Da die Vorlage V206/2014 den Gemeinderät_innen sehr kurzfristig zuging, hatten insbesondere Berufstätige keine Möglichkeit mehr, im Sekretariat der Kunsthalle in den Vertrag Einsicht zu nehmen. Daher bitten wir nun um Beantwortung der noch offenen Fragen.