Sicherung der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 13.05.2014
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Mannheim weist in ihren Beratungsstellen (z.B. Beratungszentrum Bauen und Umwelt oder Koordinierungsstelle Gemeinschaftliches Wohnen) auch auf die Neuerungen im Wohnraumförderungsprogramm 2014 des Landes Baden-Württemberg hin. Sie bewirbt das Wohnraumförderungsprogramm aktiv und bietet interessierten Bürger_innen Unterstützung bei der Antragsstellung an.
Begründung
In manchen Stadtteilen Mannheims ist es außerordentlich schwer, Wohnraum zu einem angemessenen Preis zu finden. Es findet teils eine Verdrängung der eingesessenen Bevölkerung statt. Immer wieder gibt es Fälle von Luxussanierungen, bei denen die bisherigen Mieter_innen zum Auszug gedrängt werden.
Umso wichtiger ist es, dass die Bürger_innen auf alle Möglichkeiten der Wohnraumförderung hingewiesen werden. Das Wohnraumförderprogramm 2014 der Landesregierung bietet hier im Vergleich zum Vorjahr deutlich bessere Möglichkeiten: So kann nun auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum gefördert werden. Auch die Förderung des sozial gebundenen Mietwohnungsbaus wurde deutlich verbessert, ebenso die Modernisierungsförderung für Eigentümergemeinschaften.
Daneben hat die Landesregierung den Kommunen mit dem „Wohnungspolitischen Maßnahmenpaket I“ nun die Möglichkeit gegeben, durch ein Verbot der Zweckentfremdung sowie eine Umwandlungsverordnung, die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum für ihre Bürger_innen sicher zu stellen.
Eine Zweckentfremdung liegt danach vor, wenn Wohnraum länger als ein halbes Jahr leer steht, abgerissen oder für gewerbliche Zwecke genutzt wird.