Auflagen und Standards für artgerechte Tierhaltung

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 01. 04. 2013

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1.) Bei welchen kulturellen Veranstaltungen auf öffentlichen Grund (z. B. Weihnachtsmarkt, Maimess, Herbstmess, Stadtfest, etc.) fordert die Stadtverwaltung bereits heute Auflagen bzw. qualitative Standards wie z. B. kontrolliert artgerechte Tierhaltung? Bei welchen dieser Veranstaltungen wird darauf verzichtet, und warum?
2.) Erlässt die Stadtverwaltung für ihre Kantinen bzw. bei Veranstaltungen innerhalb städtischer Gebäude bereits heute Auflagen bzw. fordert qualitative Standards wie z. B. kontrolliert artgerechte Tierhaltung? Falls ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
3.) Kann die Stadt Mannheim bei künftigen Miet-/Pachtverträgen bzw. Erneuerung von Miet-/ Pachtverträgen entsprechende Auflagen fordern (z. B. tierische Produkte aus kontrolliert artgerechter Tierhaltung, oder Ausschluss von Betrieben über einer bestimmten Größe, etc.), oder gibt es dazu juristische Bedenken? Wenn ja, bitte erläutern. Falls nein, warum nicht?

Begründung:

Im vergangenen Jahr wurde in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 31.08./01.09.13) über erneute Ausbaupläne deutscher Geflügelmäster berichtet: „Nach Berechnungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wollen die deutschen Hühnermäster ihre Kapazitäten um weitere 38 Millionen Stallplätze erhöhen. Das geht aus Genehmigungsanträgen hervor, die von 2009 bis 2012 in den Bundesländern eingereicht wurden.“ Der Wettkampf unter den Erzeugern und das Töten im Millisekundentakt werden weiter vorangetrieben, Anlagen mit bis zu 633.000 Tieren sind geplant.

Diese organisierte Tierquälerei ist für Normalbürger_innen aus ethischen Gesichtspunkten unerträglich. Um dies zu verurteilen, braucht man weder VeganerIn noch radikale TierschützerIn zu sein. Im privaten Bereich kann jeder Mensch selbst entsprechend reagieren und auf die Herkunft der tierischen Produkte achten. Als Gast einer Kantine/Gaststätte wird dies bereits schwieriger, da Herkunft und Haltung der Tiere bei Fleisch und Wurstgerichten selten angegeben werden.

Die Stadt Mannheim hat sicherlich nur begrenzte Möglichkeiten, diesem ruinösen Treiben mit massenhafter Tierquälerei Einhalt zu gebieten. Als Grund- und Immobilienbesitzerin, Vermieterin und Verpächterin hat sie aber vielleicht Möglichkeiten, die bislang noch nicht vollständig ausgenutzt werden.

Mannheim kann als Großstadt gegen diese unethische Tierhaltung deutliche Zeichen setzen. Wir sind sicher, es werden zahlreiche Kommunen und öffentliche Einrichtungen folgen.

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21. März 2014
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