Einstellung der Programme zur mobilen Jugendsozialarbeit und zur Beratung von Schul- und Ausbildungsabbrechern
Anfrage
1.Gilt für die Stadt und Dezernat III weiter das Ziel, dass kein Kind/ Jugendlicher verloren gehen darf? Wenn ja, wie passt die Einstellung des Programms für die Beratung von Schul- und Ausbildungsabbrechern sowie der mobilen Jugendsozialarbeit zum städtischen Ziel der Bildungsgerechtigkeit?
2.Begründet wurde die Streichung im Ausschuss damit, dass die SchulabrecherInnen „nicht mehr in die Systematik passen“. Welche „Systematik“ soll diese Jugendlichen begleiten? An wen sollen sich Betriebe/ Ausbilder_innen wenden, wenn es schwerwiegende Probleme mit Auszubildenden gibt und ein Ausbildungsabbruch droht? Wie soll zukünftig die Zusammenarbeit von Schule und Ausbildungsstelle organisiert werden? Oder ist es aus Sicht der Verwaltung am Erfolgversprechendsten, wenn sich die Ausbildungsabbrecher_innen ohne Unterstützung von außen um ihre Situation kümmern?
3.Welche „Systematik“ soll sich zukünftig um Schulabbrecher_innen kümmern? Wie und durch wen werden Jugendliche zukünftig zurück in das Schulsystem geholt? Oder ist es auch hier aus Sicht der Verwaltung am Erfolgversprechendsten, wenn sich die Schulabbrecher_innen ohne Unterstützung von außen um ihre Situation kümmern?
4.Falls daran gedacht ist, dass Schulsozialarbeiter_innen, der zuletzt aufgesuchten Schule, sich um diese Jugendlichen kümmern sollen: Wie soll dies konkret aussehen? Mit welchen Ressourcen sollen Schulsozialarbeiter_innen dies leisten? Und was passiert mit Jugendlichen, die eine Schule abbrechen, an der es keine Schulsozialarbeit gibt?
5.Wie will die Verwaltung sicher stellen, dass die Ausbildungslotsen auch die SchülerInnen des BEJ und BVJ begleiten können?
Begründung:
Ein Erfolgsmodell wie die Mobile Jugendsozialarbeit und die Begleitung von SchulabrecherInnen aufzugeben ist nicht hinnehmbar.
Gerade diese SchülerInnen und Auszubildenden benötigen individualisierte Begleitung.
Wie wir Grünen schon im Ausschuss kritisiert haben, muss es zumindest für die beiden o.g. Gruppen auch weiterhin ein Angebot geben. Wenn die Behauptung „kein Kind soll verloren gehen“ auch weiterhin Bestand haben soll oder unsere strategischen Ziele ernst genommen werden, dann darf man gerade benachteiligte Jugendliche nicht sich selbst überlassen.