Neubesetzung Geschäftsführung Gründerinnenzentrum gig7
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
In die derzeit laufende Neubesetzung der Geschäftsführung des gig7 wird das Büro der Frauenbeauftragten aktiv in allen Phasen des Verfahrens beteiligt.
Begründung
Das Gründerinnenzentrum gig7 ist gegenwärtig organisatorisch beim Büro der Frauenbeauftragten angesiedelt. Auch nach einem möglichen Wechsel zur mg:gmbh und seiner Erweiterung um das MATex wird das Gründerinnenzentrum schon allein aufgrund seiner thematischen Ausrichtung eng mit dem Büro der Frauenbeauftragten zusammenarbeiten. Daher ist eine enge Einbeziehung des FB 18 in das Auswahlverfahren unbedingt notwendig.