Einsatz von Laubbläsern reduzieren
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18.12.12
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung ersetzt im Rahmen der Ersatzbeschaffung die 2-Takt-Laubbläser durch Elektro-Laubbläser.
Die Verwaltung setzt Laubbläser nur noch dort ein, wo es aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht auf Geh- und Radwegen unbedingt notwendig ist. Die Grünflächen in Parks und Grünanlagen werden – abgesehen von repräsentativen Flächen wie z.B. am Wasserturm, am Schloss und der Augusta-Anlage – nicht mehr geräumt.
Begründung
Die Zweitakt-Motoren der eingesetzten Benzin-Laubbläser sind – emissionsschutzrechtlich gesehen – schon heute nur mit Ausnahmegenehmigungen zu betreiben. Sie sollten bei Bedarf im Rahmen der Ersatzbeschaffung durch entsprechende Elektrogeräte ersetzt werden.
Grundsätzlich sollte aber auch der Einsatz der Laubbläser insgesamt einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Neben dem von den Laubbläsern produzierten Feinstaub schädigen die Laubbläser Kleinlebewesen wie Amphibien, Insekten und Reptilien. Dagegen schützt ein Verbleib des Laubs in Parks und Grünanlagen die Grün- und Rasenflächen vor Bodenfrost und Austrocknung, bietet Kleintieren Schutz und Unterschlupf und ist ein wichtiger Humuslieferant. Es sollte deshalb nur noch auf klar definierten Flächen im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht bzw. an repräsentativ herausragenden Stellen geräumt werden.