Berücksichtigung des „Spielleitplan Mannheim-Innenstadt/Östliche Unterstadt“ im Bebauungsplan Nr. 13.39 „Östliche Unterstadt“
Antrag zur Sitzung des AUT am 04.12.12 und des Gemeinderats am 18.12.12
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Entsprechend dem am 16.12.2008 einstimmig im Gemeinderat gefassten Beschluss wird der „Spielleitplan Mannheim-Innenstadt/Östliche Unterstadt“ bei den „Vorgaben für das Planungsgebiet“ des Bebauungsplans Nr. 13.39 „Östliche Unterstadt“ berücksichtigt. Die Satzung wird entsprechend ergänzt.
Begründung
Der Spielleitplan bzw. seine Ziele werden an keiner Stelle des Satzungsentwurfs aufgeführt. Der Gemeinderat hat aber einstimmig beschlossen, dass die im Rahmen der Spielleitplanung formulierten Ziele „im Bereich des Planungsgebiets in allen künftig stattfindenden Planungs- und Bauaktivitäten berücksichtigt werden“. Entsprechend muss die Spielleitplanung als Vorgabe für das Planungsgebiet behandelt und die Umsetzung ihrer Ziele ausdrücklich behandelt werden. Eine implizite Behandlung ohne Erwähnung reicht hier nicht aus.