Umbau des Bürgersaals in N 1
Vorrangige Nutzung als Spielstätte für das Oststadttheater
Antrag zur Sitzung des Kulturausschusses am 4. Oktober 2012 – zu TOP 2 und zur Sitzung des Gemeinderates am 9. Oktober 2012 – zu TOP 16
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Der Kulturausschuss und der Gemeinderat mögen beschließen:
Bevor endgültige Entscheidungen im Gemeinderat getroffen werden, sind nachfolgende Fragen zu beantworten:
Wie wird sichergestellt, dass andere Veranstalter und welche den Bürgersaal nutzen können? Welche konkreten vertraglichen Regelungen z.B. hinsichtlich der Anmietung, zur Auswahl der Wochentage sind vorgesehen?
Welche Mietbedingungen sind genau für die Nutzung des Bürgersaals vorgesehen? Beispielsweise geht es darum, wie die Überlassungsmodalitäten wie etwa Miethöhe geregelt sein sollen genauso wie die Verantwortlichkeit etwa für Pausenbewirtung und Garderobe?
Wie können die Investitionen, die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten der Stadt Mannheim durch die Mieter des Bürgersaals refinanziert werden? Eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsprüfung ist vorzulegen.
Inwieweit wird der Gemeinderat über die Ergebnisse der ausstehenden Fachplanung informiert? Wie sieht die Beteiligung des Gemeinderates bei Kostenüberschreitungen aus?
Welche genauen Möglichkeiten bestehen für eine Bezuschussung durch das Land Baden-Württemberg?
Nach welchen arbeitsrechtlichen Grundlagen sind die festangestellten und die freien Mitarbeiter des Oststadttheaters beschäftigt? Um wie viel Festangestellte handelt sich genau?
Begründung
Das Ensemble Oststadttheater als Kultureinrichtung in Mannheim benötigt eine Auftrittsmöglichkeit. Aus diesen Gründen ist es wichtig gewesen, einen geeigneten Ersatzspielort zu finden, nachdem keine Veranstaltungen im Kahnweilersaal der Kunsthalle möglich sein werden. Gleichzeitig ist es entscheidend, die Nutzung des Bürgersaals auch anderen Veranstaltern zu ermöglichen. Bevor der Gemeinderat über den Umbau des Bürgersaals entscheiden kann, müssen deshalb die oben genannten Fragen geklärt sein.