Videoüberwachung am Bahnhofsvorplatz
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 09.10.12
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1.) Welche Reaktionszeiten strebt die Polizei an, bis sie bei Beobachten einer Problemsituation mittels Videoüberwachung vor Ort eintrifft?
2.) Wer ist für die Sicherheitslage am Bahnhofsvorplatz zuständig? (Polizei, Bundespolizei, KOD, Private Sicherheitsdienste)
3.) Wer wird im Falle eines Notrufs am Bahnhofsvorplatz informiert? (Polizei, Bundespolizei, KOD, Private Sicherheitsdienste)
4.) Ist die Information der Bundespolizei zutreffend, dass um 23 Uhr am Bahnhofsvorplatz KOD oder Landespolizei zuständig seien? (siehe Artikel im
Mannheimer Morgen vom 09.08.2012)
5.) Wieso wurde die Landespolizei im o.g. Fall nicht rechtszeitig aktiv, wenn doch der Platz mit drei Videokameras überwacht ist und mögliche Gewalt
verhindert werden soll?
6.) Wie sieht die personelle Präsenz vor dem Bahnhofsvorplatz aus? Wird Personal erst dann eingesetzt, wenn körperliche Gewalt beobachtet werden?
7.) Welche Konsequenzen haben Polizei, Bundespolizei, KOD und Sicherheitsdienste aus diesem Fall gezogen?
Begründung
Der Artikel vom Mannheimer Morgen (09.08.2012) wirft einige Fragen auf hinsichtlich der Wirksamkeit der Videoüberwachung und der Polizeieinsatzzeiten.
Denn wieso wird die Polizei an einem von ihr definierten Kriminalitätsbrennpunkt nicht bereits dann aktiv, wenn erste Anzeichen von Gewalt erkennbar sind?
Und wieso dauert es dann nochmals 12 Minuten, bis die nicht zuständige Bundespolizei am Ort des Geschehens eintrifft, wenn an einem Kriminalitätsbrennpunkt ein Notruf abgesetzt wird?