Resolution: Kooperationsverbot bei Wissenschaft und Bildung aufheben
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 20.03.12
Resolution
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich in Artikel 91b Grundgesetz lockern zu wollen. Diese Grundgesetzänderung geht jedoch nicht weit genug und korrigiert nicht in ausreichendem Maß die Fehler der damaligen Föderalismusreform. Auch im Bereich Bildung muss das Kooperationsverbot dringend aufgehoben werden, um eine ausreichende Finanzierung großer bildungspolitischer Vorhaben wie den Ganztagesschulausbau oder die Umsetzung von Inklusion zu ermöglichen. Daher fordert der Gemeinderat der Stadt Mannheim die Bundesregierung auf, eine entsprechende Grundgesetzänderung in die Wege zu leiten. Der Oberbürgermeister der Stadt Mannheim wird beauftragt, diese Resolution an die Bundesregierung und die Landesregierung Baden-Württemberg zu übermitteln.
Begründung
Im Zuge der Föderalismusreform wurde ein umfassendes Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bereich Hochschule und Bildung beschlossen. Es gab bereits damals große Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Verbotes der Zusammenarbeit.
Im Laufe der letzten Jahre hat sich herausgestellt, dass Kommunen und Länder mit den großen Herausforderungen der Bildungspolitik, wie dem Ausbau der frühkindlichen Betreuung, dem Ausbau von Ganztagesschulen etc. finanziell überfordert sind. Es bedarf weiterer Bundesprogramme wie dem damaligen Ganztagesschulausbauprogramm, zum Beispiel für die Umsetzung von Inklusion im Schulbereich.
Auch muss eine stärkere Koordination der 16 verschiedenen Bildungssysteme wieder möglich werden. Es ist vollkommen unverständlich und unzumutbar, dass Kinder durch den Umzug in andere Bundesländer ganze Jahre verlieren. Im Bereich des Studiums gibt es mittlerweile eine europaweite Harmonisierung, im Bereich der Schule ist eine deutschlandweite Koordinierung verboten.
Vor Ort sind die Auswirkungen des Kooperationsverbotes deutlich zu spüren. Der Ausbau des Bildungssystems kommt viel zu langsam voran. Daher sollte der Vorschlag der Bundesregierung genutzt werden, um eine umfassende Aufhebung des falschen Kooperationsverbotes zu erreichen.