Örtliche Bestätigungsprüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 14.02.12
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
In der Informationsvorlage 560/2011 (Punkt A 81) kritisiert die Gemeindeprüfanstalt (GPA), dass das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Mannheim seit 2000 keine örtlichen Bestätigungsprüfungen bei Beteiligungsgesellschaften durchgeführt hat. Die Stadt antwortet in derselben Informationsvorlage, dass 2010 Bestätigungsprüfungen durch geführt wurden.
Ist die Antwort so zu verstehen, dass zehn Jahre lang keine Bestätigungsprüfungen durchgeführt wurden?
Falls ja: welches waren die Gründe dafür? Lag es an der nicht ausreichenden personellen Kapazität beim RPA?
In welchem Umfang werden örtliche Bestätigungsprüfungen aktuell durchgeführt?
Sieht die Verwaltung die personelle Ausstattung des RPA als ausreichend an?
Ist das Rechungsprüfungsamt der gleichen Ansicht oder fordert es eine bessere personelle Ausstattung? Wenn ja, in welchem Umfang?
Sieht die Verwaltung rechtliche Probleme, wenn die örtliche Bestätigungsprüfung neun Jahre lang nicht stattfand?
Begründung
Für eine angemessene Kontrolle der städtischen Finanzen ist eine ausreichende Ausstattung des Rechnungsprüfungsamtes unerlässlich. Daher ist zu prüfen, ob dies immer gegeben ist oder eventuell nachgebessert werden muss.