Information zur geplanten Umsetzung von Investitionsmaßnahmen
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 22.03.2011, TOP 3
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat standardisiert innerhalb von spätestens drei Monaten nach dem Beschluss einer Investitionsmaßnahme mit einem Volumen von 200.000 € oder mehr über die geplante Umsetzung der Maßnahme. Dies kann in Form eines Steckbriefes passieren, in dem mindestens geplanter Beginn und geplanter Abschluss der Maßnahme sowie – soweit relevant – Abschluss wichtiger Zwischenschritte zeitlich dargelegt werden.
Begründung:
Der Gemeinderat wird häufig nicht darüber informiert, wie und wann die von ihm beschlossenen Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden sollen bzw. umgesetzt werden können. Dies führt immer wieder dazu, dass Beschlüsse gefasst werden, deren Umsetzung irgendwann in ferner Zukunft erfolgt oder die überhaupt nicht realisiert werden, z.B. aufgrund von Personalmangel. Nur mit einer entsprechenden Information erhält der Gemeinderat die Möglichkeit, die Umsetzung seiner Beschlüsse zu begleiten.