Städtebauliche Entwicklung im Jungbusch
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 12.10.2010
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Gebiet nördlich und südlich des Verbindungskanals, zwischen Hafenstraße, Neckarvorlandstraße, Verbindungskanal linkes Ufer und Schleusenstraße,
1. einen Bebauungsplan aufzustellen sowie
2. eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorzubereiten.
Begründung:
Der Bereich am Verbindungskanal liegt innenstadtnah und ist in den vergangenen Jahren in den Fokus städtebaulicher Maßnahmen zur Förderung der Kreativwirtschaft gerückt. Es liegt die städtebauliche Rahmenplanung „vkm Verbindungskanal.Mannheim“ aus dem Jahr 2001 vor, in dem städtebauliche Eckpunkte niedergelegt sind. Die Popakademie Baden-Württemberg wurde im Jahr 2003 gegründet. Der Musikpark Mannheim wurde als Existenzgründerzentrum der Musikwirtschaft im Jahr 2004 eröffnet. Der erste Bauabschnitt der Promenade am Verbindungskanal und die Gestaltung des Quartiersplatzes erfolgen mit Förderung der Europäischen Union. Nunmehr wird die Popakademie aufgestockt und es ist die Errichtung eines Zentrums für Kreativwirtschaft in einem kleinen Teil der Kauffmannmühle geplant.
Trotz dieser umfangreichen öffentlichen Investitionen ist die städtebauliche Situation des Bereichs unbefriedigend. In Nachbarschaft zu den neuen öffentlichen Nutzungen liegen reine industrielle Nutzungen wie das Areal der TBS (Betonwerk) und es gibt brachliegende oder leerstehende Flächen wie das ehem. Islinger-Areal. Im Zentrum der Entwicklung und als gewünschte städtebauliche Dominante (Rahmenplanung) liegt die denkmalgeschützte Kauffmannmühle, die nunmehr fast seit Jahrzehnten leer steht und zusehends verfällt. Geplante Baumaßnahmen des Eigentümers wurden nie realisiert, der bauliche Zustand wird schlechter, ein Einsturz einer Wandfläche ist bereits erfolgt, aktuell ist weiterer Verfall dringend zu befürchten. Es liegt eine Machbarkeitsstudie für die Kauffmannmühle vor. Absichten der Stadt, die Entwicklung der Kauffmannmühle selbst zu betreiben, sind an der mangelnden Verkaufsbereitschaft des Eigentümers gescheitert. Daher wurde nun nur ein flächenmäßig untergeordnetes und städtebaulich wenig bedeutendes Bauteil von der Stadt für das Kreativwirtschaftszentrum erworben.
Die städtebauliche Rahmenplanung wurde nicht rechtlich verbindlich in einen Bebauungsplan umgesetzt. Dies wäre unserer Ansicht nach erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die bisherigen Einzelelemente zusammenzuführen. Durch die verfallende Kauffmannmühle sind die bisher umgesetzten und weiter geplanten Maßnahmen um das Zentrum einer dominanten Bauruine angeordnet. Dies wird der Bedeutung der bisherigen und künftigen Entwicklungen nicht gerecht.
Mit dem Mittel der Innenentwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. BauGB könnte sich die Stadt auch Zugriff auf Grundstücke bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer verschaffen.