Informationsvorlage Nr. 344/2010 Bildung eines „Sachverständigen Beirates“ für die projektbezogene, konzeptionelle und institutionelle Mittelverwendung der „Freien Szene“
Antrag zur Sitzung des Kulturausschusses am 21. Juli 2010
Antrag
Der Kulturausschuss möge beschließen:
Ein „Sachverständigen Beirat“ unter Berücksichtigung folgender Änderungen der Vorlage wird gebildet:
Ziffer 1. Aufgabe des Beirates „Freie Szene“ wird ersetzt durch:
Der Beirat hat die Aufgabe, die institutionellen, infrastrukturellen und projektbezogenen Mittel für die „freie Szene“ ex post nach künstlerischen und kulturellen Kriterien zu evaluieren, gegebenenfalls Empfehlungen für Änderungen der Richtlinien, Vergabestrukturen und Vergabepraxis zu formulieren und ein Controlling vorzunehmen.
Ziffer 2. Funktion des Beirates wird ersetzt durch:
Die Mitglieder des Beirates präsentieren den kulturpolitischen Sprechern der Fraktionen und dem Kulturausschuss in regelmäßigen Abständen ihre Einschätzungen und Bewertungen. Die Mitglieder des Beirates können auf Wunsch des Kulturausschusses zu einer Konsultation hinzugezogen werden. Der Beirat tagt zweimal im Jahr.
Ziffer 3. Bestellung des Beirates wird ersetzt durch:
Die Verwaltung unterbreitet nach beschränkter öffentlicher Ausschreibung einen Besetzungsvorschlag des Beirates vor. Die Ernennung des Beirates und der Stellvertreter erfolgt durch den Kulturausschuss.
Ziffer 4. Besetzung des Beirates wird bis auf Ziffern 4.5 und 4.6. ersetzt durch
1. Der Beirat soll aus bis zu 7 Personen unter Vorsitz des Kulturdezernenten oder eines von ihm benannten Vertreters bestehen.
2. Der Beirat setzt sich erstens aus drei „externe, kulturaffine Berater“ mit regionaler Anbindung zusammen.
3. Der Beirat setzt sich zweitens durch drei weitere „externe, kulturaffine Berater“, die nicht in Mannheim ansässig sind, zusammen.
4. Die Zusammensetzung des Beirats ändert sich regelmäßig.
Ziffer 6. Wirkungskontrolle
Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Beiratsregelung erfolgt eine Überprüfung der Praxis des Beirates „Freie Szene“ in Hinblick auf Aufgaben, Funktion, Praktikabilität und erwünschte Wirkung.
Begründung:
Erfolgt. ggf. mündlich