Vertragslaufzeiten für Mobilfunkanlagen auf städtischen Gebäuden
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 29.06.2010
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat für jede Mobilfunkanlage aufgeschlüsselt
über die Festlaufzeiten.
über die Kündigungsfristen.
eine eventuell bestehende Optionsmöglichkeit auf Laufzeitverlängerung.
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat für jede Mobilfunkanlage rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist über das Vertragsende.
Begründung:
Die vor kurzem versandte I-Vorlage 270/10 „Mobilfunkanlagen auf städtischen Gebäuden“ nach einer Anfrage vom 23.08.2009 ergab lediglich bereits bekannte Informationen allgemeiner Art. Mit einer Übersicht über die Laufzeiten und Kündigungsfristen für jede der 32 Mobilfunkanlagen auf städtischen Gebäuden oder städtischen Grundstücken kann und muss die notwendige Transparenz erreicht werden.