Gefährdung des Radverkehrs durch Einbindespur in B36
Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 29.06.10
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Bei der geplanten Einbindespur auf die B36 (Casterfeldstraße) im Rahmen des von Diringer & Scheidel in der Casterfeldstraße 52-64 geplanten Fachmarktzentrums werden besonders die Belange des Radverkehrs berücksichtigt.
Begründung:
Bei einer Absenkung des Hochradwegs und der Überfahrung des Radwegs im spitzen Winkel ist eine besondere Gefährdung der Radfahrer_innen zu erwarten. In der Casterfeldstraße sind an dieser Stelle 70 km/h erlaubt, so dass abbiegende Autofahrer_innen erfahrungsgemäß eher auf den Verkehr auf der Casterfeldstraße achten als auf die Radfahrer_innen, die an dieser Stelle von zwei Seiten kommen können. Eine Gefährdung kann nur durch entsprechende Maßnahmen wie z.B. eine Aufpflasterung der Einbindespur auf Radwegniveau, das Anbringen einer Lichtsignalanlage mit Dauergrün für Radfahrer_innen und Kfz-grün nur auf Anforderung durch Schleife sowie der Verzicht auf die Abbiegespur in der Anliegerstraße und Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs zumindest für Radfahrer_innen sein.