Absenkung der Rad- und Fußwegkanten

Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 18.05.10

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die Kanten der Auf- und Abfahrten der Rad- und der gemeinsamen Rad- und Fußwege im Bereich von Querungen werden sukzessive abgeflacht. Dies wird vorrangig und beginnend auf den Hauptstrecken der Radverbindungen sowie im und um den Innenstadtbereich und mit einfachen und möglichst kostengünstigen Möglichkeiten realisiert. Bei zukünftigen Planungen werden diese Rampen berücksichtigt und einbezogen.

Begründung:

Die Stadt Mannheim hat beschlossen eine fahrradfreundliche Kommune zu werden und ist nun auch Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg“. Dazu müssen fahrradfreundliche Maßnahmen und aufgrund der Finanzlage gleichzeitig kostengünstige Maßnahmen getroffen werden. Die Radfahrerinnen und Radfahrer leiden schon lange unter den Folgen der Fahrten über die Fahrbahnkanten. Oftmals nehmen die Räder dadurch Schaden oder verhindern eine zügige Wegeverbindung. Eine solche Maßnahme trägt auch zur Steigerung der Barrierefreiheit und zur Verbesserung des Bewegungsspielraums mit Kinder- und Einkaufsrollwagen bei.

Aus den Empfehlungen für fahrradfreundliche Wegeverbindungen:

Verlaufen fahrbahnbegleitende Radwege auf Gehwegniveau, sind überall dort Rampen erforderlich, wo Radfahrer im Zuge planmäßig vorgesehener Radverkehrsbeziehungen auf die Fahrbahn überwechseln müssen. Die Rampen sollten – vor allem am Übergang zur Fahrbahn – stufenfrei und in voller Breite ausgeführt werden, um ein bequemes und sicheres Befahren zu ermöglichen. Die Gradiente sollte im Rampenbereich eine Neigung von 4% bis 6% nicht überschreiten. Überquert ein Radweg Seitenstraßen ohne Radverkehrsanlagen, so ist der abgesenkte Radwegbereich jeweils in die Querstraße hinein auszurunden, damit das Ein- bzw. Abbiegen für Radfahrer erleichtert wird.

Print Friendly, PDF & Email

10. Mai 2010
Kategorien: Anträge 2010 |