Anleinpflicht für Hunde in Mannheim

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderates am 30.03.2010

Anleinpflicht für Hunde in Mannheim

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Wo dürfen in Mannheim Hunde ohne Leine ausgeführt werden?
Die Verwaltung erstellt einen übersichtlichen Katalog, aus welchem genau hervorgeht, wo Hunde von der Anleinpflicht befreit sind.

Begründung:

Der Entwurf für die neue Polizeiverordnung ist in §6 Abs.2 unübersichtlich und unklar. Da das Freilaufen von Hunden stark eingeschränkt ist und es mehr Orte gibt, an denen es verboten ist, sein Tier ohne Leine auszuführen, ist es sinnvoller aufzulegen, wo es noch erlaubt ist.

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29. März 2010
Kategorien: Anfragen 2010 |