Institutionelle Zuschüsse an Soziale Träger und Einrichtungen
Antrag zu den Etatberatungen 2010/2011 – Haushaltsstrukturprogramm
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Der Satz „Zur Umsetzung der Kürzungen werden sodann die Leistungen mit der geringsten Integrationswirkung nicht mehr bezuschusst.“ wird wie folgt geändert: „Zur Umsetzung der Kürzungen werden sodann die Leistungen mit der geringsten Integrationswirkung gemessen an den Integrationshemmnissen nicht mehr bezuschusst.“
Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit den Trägern ein Konzept zur effektiveren, besser überprüfbaren und an Zielen ausgerichteten Arbeit sowie – wo möglich – eine Umstellung auf einzellfallbezogene Leistungspauschalen.
Begründung:
Das Vorhaben der Verwaltung, die Zuschüsse für Soziale Träger und Einrichtungen effektiver und die Zielerreichung überprüfbarer zu machen findet unsere volle Unterstützung. Die Idee einer Streichung von Leistungen mit der geringsten Integrationswirkung ist jedoch zu generell und muss spezifiziert werden.