Angleichung der Schulhortgebühren bei gleichen (baulichen) Standards
Antrag zu den Etatberatungen 2010/2011 – Haushaltsstrukturprogramm
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Gebühren für die Verpflegung werden den monatlichen Beträgen des Jugendamtes angepasst. Die Ausnahmeregelungen für Geringverdienende bleiben erhalten. Die Betreuungsgebühren berücksichtigen die im Regelfall unterschiedlichen baulichen Standards zu denen der Jugendamtshorte.
Begründung:
Kinder, die einen Hort an einer Schule besuchen, kommen häufig nicht in den Genuss der gleichen (baulichen) Standards wie andere Hortkinder. Solange diese Ungleichbehandlung anhält ist es nicht vermittelbar, dass alle Eltern die gleichen Hortgebühren zahlen sollen, auch wenn sie unterschiedliche Leistungen erhalten.