Frühförderung interdisziplinär

Antrag zu den Etatberatungen 2010/2011

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt:

Für Projekte der interdisziplinären Frühförderung werden insgesamt 35.000 € eingestellt:
Modellprojekt Frühförderung interdisziplinär Waldhof-Ost: Frühförderung von Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren interdisziplinär: 10.000 €.
Beratung und Förderung von Eltern mit Kindern unter 3 Jahren interdisziplinär: Einrichtung einer regionaler Säuglings- und Kleinkindersprechstunde: 12.000 €.
Früherfassung und Frühförderung von Kindern, die von Behinderung bedroht sind: 11.000 €.
Lotsendienst interdisziplinär: 2.000 €.

Zur Gegenfinanzierung wird die Umsetzung der Eltern-Kind-Zentren um sechs Monate verschoben.

Begründung:

zu 1.

Bei ca. 20% der Einschulkinder in Waldhof-Ost ist keine Schulfähigkeit gegeben. Schwerpunktmäßig beobachtbar sind weniger umschriebene Teilleistungsstörungen bei allgemein guter Lernfähigkeit als vielmehr frühe allgemeine Entwicklungsrückstände und Lücken im Bereich basaler Fähigkeiten wie beispielsweise mangelnde Körperkoordination, Schwierigkeiten in der Raumlageerkennung, Störungen bei der auditiven Verarbeitung, Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitsfokussierung. Das Grundlegende der Störungsbilder sowie die Kombination verschiedener Schwierigkeiten generieren Bedarfe, die dem System spezialisierter Angebote und Einrichtungen widersprechen. Verschiedene Berufsgruppen und Einrichtungen in Kombination werden in enger Abstimmung benötigt.

Mit der „AG Elementar“ Waldhof-Ost gibt es einen etablierten Arbeitskreis, der sich mit Kindern von 0 Jahren bis zum Schuleintritt befasst und in dem Vertreter_innen der Schulen, der Kindertageseinrichtungen, der Frühberatungsstellen der Sonderschulen, Sozialer Dienste und Einrichtungen, des kinder- und jugendärztlichen Diensts zusammenarbeiten. In den Kindertagesstätten sollen demnach Kinder in Kleingruppen über einen bestimmten Zeitraum hin eine je nach diagnostisch erhobenen Bedarfen maßgeschneiderte Frühförderung erhalten. Die Konzeption dieser Förderung sieht auch die Einbeziehung und Anleitung der Eltern/ Bezugspersonen sowie der Multiplikator_innen in der jeweiligen Einrichtung vor. Die erforderlichen Fachkräfte arbeiten auf Honorarbasis; die Vergütung orientiert sich an den in der Jugendhilfe üblichen Sätzen. Benötigt wird für dieses Modellprojekt ein Budget.

zu 2.

Von exzessivem Schreien, Schlaf- und Fütterstörungen sind etwa 20% – 25% aller Säuglinge betroffen. Einfache Störungen bei gleichzeitig ausreichenden familiären Ressourcen können meist mit relativ geringem Aufwand durch eine qualifizierte entwicklungsorientierte Beratung in Zusammenarbeit mit Kinderärzt_innen und Beratungsstellen aufgefangen werden. In 4% der Fälle verbergen sich jedoch bereits Störungen der Eltern-Kind-Beziehungen mit der Gefahr von Vernachlässigung und Misshandlung. Hier bedarf es einer engen Zusammenarbeit von Kinderärzt_innen mit Beratungsstellen und Sozialen Diensten. Eine Säuglings- und Kleinkindsprechstunde für Kinder mit Fütter- Schrei- und Schlafstörungen als regionalisiertes Angebot an der Psychologischen Beratungsstelle Mannheim Nord ist ein niedrigschwelliges Beratungs- und Behandlungsangebot für risikobelastete Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Sie soll zum Aufbau sicherer Bindungsbeziehungen zwischen Eltern und Kind angeboten werden.

zu 3.

Von Seiten des Leiters der Frühförderstelle der Eugen-Neter-Schule und den in der „AG Elementar“ vertretenen Leiterinnen von Kindertagesstätten mit Kinderkrippe wird ein Bedarf nach Erweiterung der Möglichkeiten zur Früherfassung und Frühförderung von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, gesehen, der mit der vorhandenen Personalkapazität nicht gedeckt werden kann. Je früher eine Entwicklungsförderung einsetzen kann, desto eher ist es möglich Defizite zu kompensieren. Hier liegt eine erhebliche Chance für die Kinder später auf weniger Hilfe angewiesen zu sein. Aus diesem Grund ist der Einsatz einer weiteren Fachkraft wichtig, die vor Ort in den Kindertagesstätten eingesetzt werden können.

zu 4.

Angebote des Eltern-Kind-Zentrums werden von Eltern des Stadtteils u. U. besser genutzt, wenn eine Vertrauensperson aus der Kindertagesstätte beispielsweise eine Begleit- und Lotsenfunktion übernimmt. Dies hat sich in Einzelfällen als wirkungsvolle Maßnahme gezeigt, wenn Eltern soziale Ängste haben und die Angebote trotz vielfältiger “Werbemaßnahmen“ und Motivationsversuche nicht wahrnehmen. Ohne eine Erweiterung der Personalkapazität ist dieser Dienst nicht dauerhaft zu leisten, da die Erzieherinnen dann in den Kindergruppen fehlen. Eine Springkraft kann in verschiedenen Kinderhäusern im Gruppendienst eingesetzt werden, wenn die Erzieherin des (elterlichen) Vertrauens Eltern beispielsweise in die Sprechstunden- oder Gruppenangebote des Eltern-Kind-Zentrums begleitet.

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22. Februar 2010
Kategorien: Anträge 2010 |