Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A
Antrag zu den Etatberatungen 2010/2011
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Der Hebesatz der Grundsteuer A wird auf die Höhe des Hebesatzes der Grundsteuer B angehoben.
Begründung:
Eine Angleichung der Grundsteuer A an die Grundsteuer B ist in einem Stadtkreis wie Mannheim üblich und vertretbar, vor allem wenn sie bisher im Vergleich zum Landesdurchschnitt so gering war.