Nächtliche Ampelabschaltungen in Mannheim

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 08.05.2025
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:
- In welchen Straßenzügen werden die Lichtsignalanlagen in den Nachtstunden ganz abgeschaltet?
- Welche Straßenzüge sind davon nicht betroffen bzw. die Lichtsignalanlagen durchgehend in Betrieb?
Begründung
In der Vorlage V064/2025 wird für die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in bestimmten Bereichen, die durch die 4. Stufe des Lärmaktionsplans identifiziert worden sind, folgende Bedingungen genannt:
„Vor einer Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist in Bereichen mit Lichtsignalanlagen (LSA) aus sicherheitstechnischen Gründen eine Anpassung der Sicherheitszeiten zur Räumung der Kreuzung erforderlich. Ebenso ist ggf. die Grüne Welle an die neue Geschwindigkeit anzupassen. Dieser Aspekt hat maßgeblichen Einfluss auf die zeitliche Umsetzung der Maßnahme, da die Anpassung der Anlagen zum einen mit einem hohen Aufwand verbunden ist, zum anderen aber auch im Stadtgebiet eine große Anzahl von Lichtsignalanlagen aufgrund ihres Alters nicht mehr angepasst werden können.“
Durch die Abschaltung der Lichtsignalanlagen ab 22:00 Uhr in diesen Bereichen könnten aber bereits jetzt dringend notwendige Geschwindigkeitsbegrenzungen mit geringem Aufwand eingeführt werden.