Änderungen bei Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Antrag zur Sitzung des ASO am 25.04.17 TOP 5, zur Sitzung des JHA/BildA/GesA am
18.05.2017 und zur Sitzung des Gemeinderats am 23.05.17

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Vorlage 143/2017 wird um folgende Punkte ergänzt:

1.) Teil der gesundheitlichen Beratung im FB 53 wird eine Ausstiegsberatung. Diesbezüglich findet eine enge Abstimmung mit FB18 und der Beratungsstelle Amalie statt.

2.) Es wird geprüft, ob die gesundheitliche Beratung in den Räumen von Amalie stattfinden kann.

3.) Die Gebührenordnungen für den Bereich Prostitution werden so gestaltet, dass die Betreiber von Prostitutionsstätten deutlich stärker finanziell belastet werden als die Prostituierten. Die Gebühren für die gesundheitliche und gewerbliche Beratung sind für die Prostituierten niedriger zu halten, um nicht noch mehr Prostituierte in die Illegalität zu treiben.

4.) Die Verwaltung prüft, die Erlaubnisgebühr für Prostitutionsstätten ebenfalls wie bei „Stadt 3“ der Vorlage auf 4.000 Euro festzusetzen.

5.) Erlaubnisse für den Betrieb von Prostitutionsstätten werden generell nicht unbefristet gewährt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Betreibern wird mindestens genauso häufig überprüft wie die Gesundheitsberatungen bei den Prostituierten stattfinden.

6.) Die beiden FB 31 und 53 nehmen regelmäßig am Runden Tisch Prostitution teil.

Begründung:

Mannheim sollte die Chance nutzen, Zugang zu den betroffenen Frauen zu erlangen und ihnen Hilfe anzubieten. Dabei sollte auch die Möglichkeit eines Ausstiegs aufgezeigt werden.
Bei zu hohen Gebühren steht dagegen zu befürchten, dass sich nicht nur die Lebenssituation der Frauen weiter verschlechtert, sondern dass noch mehr Prostituierten in die Illegalität abtauchen.
Für einen besseren und zeitnahen Erfahrungsaustausch sollten alle betroffenen Fachbereiche am Runden Tisch Prostitution teilnehmen.

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25. April 2017
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