Reiss-Engelhorn-Museen: Reproduktionen frei geben

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 26.01.2016

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim wirkt auf die Reiss-Engelhorn-Museen (REM) dahin gehend ein, dass die in den REM hergestellten Reproduktionen von urheberrechtsfreien Originalen grundsätzlich mit gemeinschaftlich nutzbarer Lizenz – Creative Commons (Creative Commons CC BY SA mit Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen, Informationsweiterverwendungsgesetz Juli 2015, basierend auf Public Sector Information Re-Use Richlinie der EU und Beschluss Open Data der Stadt Mannheim) zu vergeben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zudem wird den Besucher*innen das Fotografieren in den REM erlaubt.

Begründung:

In einer Welt, in der zunehmend Wissen und Informationen online zur Verfügung gestellt wird, ist es sinnvoll Reproduktionen von urheberrechtsfreien Originalen freizugeben. Das Internet lebt von öffentlich verfügbarem Wissen. Das Enden der Schutzfristen von Urheberrechten wird unsinnig, wenn über die Reproduktionen eine Verlängerung herbeigeführt wird.

Um dem Ruf Mannheims nicht zu schaden, sollten ausstehende Gerichtsverfahren die in diesem Zusammenhang von der Stadt resp. den REM ausgelöst wurden, außergerichtlich beigelegt werden.

Private Fotos in und vor Ausstellungsstücken machen gleichzeitig Werbung für die Museen und sollten daher ermöglicht werden.
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Ergebnis:

Die Verwaltung nahm ausführlich Stellung: Von 41 Streitfällen bezüglich der Geltendmachung von Urheberrechten hat das REM 35 gewonnen, vier Verfahren laufen noch, Wikimedia lenkt bisher nicht ein. Dabei geht es um Beträge bis zu 60.000 Euro. Unser Antrag wurde nicht abgestimmt, da an den Diskussionsbeiträgen zu erkennen war, dass wir mit unserem Anliegen alleine waren. Prof. Wieczorek versprach aber in einer der nächsten Kulturausschusssitzungen vorzutragen wie man der Veränderung der Medienwelt zukünftig noch besser gerecht werden könnte. Bezüglich des Fotografierens in den REM wurde mitgeteilt, dass es bereits ausgewiesene Stellen gäbe an den das Fotografieren erlaubt sei. Ebenfalls würde auf Nachfragen das Fotografieren komplett erlaubt, allerdings dann mit einer Begleitperson die entsprechende Hinweise gäbe.

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19. Januar 2016
Kategorien: Anträge 2016 | Schlagwörter: |